Die Europäische Kommission arbeitet an einer Neuregelung des Saatgutrechts. Die EU-Saatgutverordnung entfacht rege Diskussionen, auch unter privaten Gärtnern und kleinen Züchtern.
Denn alte und seltene Saatgut-Sorten könnten aus dem Markt verschwinden, da die Zulassungsverfahren für Saatgut erschwert werden. Landwirte dürfen demnach nur noch amtlich zugelassenes Saatgut verkaufen.
Aufgrund der entstandenen Diskussionen hat die EU-Kommission aber klar gestellt, dass die Neuregelung ausschließlich für den professionellen Handel gilt. Privatgärtner sind davon nicht betroffen und können auch weiterhin alte und seltene Saaten verwenden. Zudem wird es Sonderregeln geben für Kleinstunternehmen und für alte Sorten.
Umweltschützer sehen die Gefahr darin, dass eine eingeschränkte Vielfalt an Obst-, Gemüse- und Getreidesorten (negative) Auswirkungen auf den Klimawandel hat und Pflanzen anfälliger für Krankheiten und Schädlinge macht.
Hier sind einige interessante Links zum Thema „EU-Saatgutverordnung: Neuregelung der Saatgut-Vielfalt“:
SOS – save our seeds: Reform des Europäischen Saatgutrechts
Stern: EU-Saatgutverordnung – Aufruhr im Gemüsegarten
EU-Kommission: Klarstellung: Neue Regeln für Saatgutproduktion gelten nur für professionellen Handel
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: EU will Anbau von Obst und Gemüse in Gärten regulieren
Agrarheute.com: Saatgutverordnung nur für professionellen Handel gültig
ommentare
Seit heute liegt der Entwurf vor. Na, ob das nicht auch uns Hobbygärtner betreffen wird!
Für alle die es interessiert: Die offizielle Pressemitteilung der EU zur neuen Saatgutverordnung findet ihr unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-400_de.htm